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   RG, 04.05.1883 - Rep. III. 1/83   

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https://dejure.org/1883,197
RG, 04.05.1883 - Rep. III. 1/83 (https://dejure.org/1883,197)
RG, Entscheidung vom 04.05.1883 - Rep. III. 1/83 (https://dejure.org/1883,197)
RG, Entscheidung vom 04. Mai 1883 - Rep. III. 1/83 (https://dejure.org/1883,197)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann für die in §. 23 Ziff. 2 G.V.G. aufgeführten Streitigkeiten, welche ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes den Amtsgerichten zugewiesen sind, soweit dieselben vermögensrechtliche Ansprüche betreffen, durch Vereinbarung der Parteien die Zuständigkeit der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung der Zuständigkeit der Landgerichte durch Vereinbarung der Parteien für ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstands den Amtsgerichten zugewiesene Streitigkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 9, 349
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 24.10.1956 - V ZR 88/55

    Ausschließliche Zuständigkeit des Landgerichts

    Auf diese Ausdrucksweise der Gesetzgebung hat schon RGZ 9, 349 bei Auslegung der Zuständigkeitsbestimmung des § 23 Nr. 2 GVG hingewiesen.

    Unter Beachtung von RGZ 9, 349 (vgl. oben) könnte dieser Gesichtspunkt die Entscheidung des Reichsgerichts allein nicht tragen.

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